Weitere Entscheidung unten: KG, 07.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.1994 - 22 U 15/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2869
OLG Köln, 05.07.1994 - 22 U 15/94 (https://dejure.org/1994,2869)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.1994 - 22 U 15/94 (https://dejure.org/1994,2869)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 22 U 15/94 (https://dejure.org/1994,2869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61

    Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.1994 - 22 U 15/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der erkennende Senat anschließt (BB 1963 Seite 161), ist die in den Vergütungsrichtlinien vorgeschlagene Berechnung der Vergütung nach Bruchteilen des Nachlaßwertes möglich und im Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden förderlich.

    Denn nach der genannten Auffassung des Bundesgerichtshofs (BB 1963 Seite 161) ist für die Höhe der Vergütung auch die "Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich in Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit" maßgebend.

  • BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64

    Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.1994 - 22 U 15/94
    Vielmehr ist mit der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegenden Auffassung (BGH, NJW 1967 Seite 876 ff; Glaser, NJW 1962 Seite 1998 f; Soer-gel-Damrau, 12. Aufl. 1992 § 2221 Rdnr. 9; Erman-Schmidt, 9. Aufl. 1993 Rdnr. 6 ff; von Staudin-ger-Reimann, 12. Aufl. 1989 § 2221 Rdnr. 18) davon auszugehen, daß grundsätzlich nur eine einheitliche Vergütung anfällt.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 9 U 203/99

    Testamentsvollstrecker - Vergütung - zwei Gesamtvollstrecker mit teilweise

    Neben dieser Regelgebühr kann von den Beklagten keine gesonderte Konstituierungsgebühr beansprucht werden, da die Konstituierung des Nachlasses zur regelmäßigen Testamentsvollstreckertätigkeit gehört (vgl. OLG Köln, 22. Senat, NJW-RR 1995, 202 und OLG Köln 1. Senat NJW-RR 1994, 269).
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Rechtsprechung
   KG, 07.01.1994 - 3 UF 4059/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4729
KG, 07.01.1994 - 3 UF 4059/90 (https://dejure.org/1994,4729)
KG, Entscheidung vom 07.01.1994 - 3 UF 4059/90 (https://dejure.org/1994,4729)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 3 UF 4059/90 (https://dejure.org/1994,4729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für ein Kind; Abänderung eines Urteils; Zuständigkeit eines Gerichts; Anerkennung eines polnischen Urteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 202 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Dies trifft nämlich nicht nur auf die Parteien des zu dem abzuändernden Titel führenden Rechtsstreits, in diesem Fall also den Beklagten und die Mutter des Klägers, zu, sondern auch auf diejenigen, auf die sich dessen Rechtskraft erstreckt (BGH, NJW 1983, 684, 685; Senat, FamRZ 1999, 1512; KG, FamRZ 1994, 759, 760; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 323, Rz. 30, 38; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 8, Rz. 156).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2016 - 4 UF 333/15

    Abänderung eines Unterhaltsurteils aus Polen

    Nach KG FamRZ 1994, 759ff., dem sich der Senat anschließt, bezieht sich die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Verbundentscheidung sowohl auf den Scheidungsausspruch, von dessen Wirksamkeit die Folgesachenregelung abhängig ist, als auch den Folgesachenausspruch selbst.
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